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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07   

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https://dejure.org/2007,2618
OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07 (https://dejure.org/2007,2618)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2007 - 19 U 57/07 (https://dejure.org/2007,2618)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2007 - 19 U 57/07 (https://dejure.org/2007,2618)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer formularmäßigen Klausel zum Leitungsausschluss bei Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Unwirksamkeit der Leistungsausschlussklausel einer Restschuldlebensversicherung mit Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung; Wirksame Einbeziehung einer Klausel in einen Versicherungsvertrag; Voraussetzungen für das Vorliegen einer überraschenden Klausel; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Restschuldlebensversicherung mit Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    AVB § 6 f; ; AVB § 7 Abs. 2 b; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 307 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c; BGB § 307
    Leistungsausschluss für Arbeitsunfähigkeit infolge behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung ist wirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deckungsausschluss in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses für psychische Erkrankungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 477
  • MDR 2008, 267
  • VersR 2008, 524
  • r+s 2009, 516
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
    Die Klausel ist schon deshalb nicht objektiv ungewöhnlich, da sie in anderen Versicherungszweigen (§ 2 AUB 88 und AUB 94) seit geraumer Zeit Anwendung findet und für die Unfallversicherung höchstrichterlich (BGH NJW 2004, 2589) für wirksam erachtet worden ist, so dass sie sowohl von einem durchschnittlichen Kunden als auch insbesondere von einer im Bezug auf Versicherungen versierten Versicherungsmaklerin zu erwarten ist.

    Grundsätzlich genießt ein Versicherer nämlich Vertragsfreiheit bei der Ausgestaltung seiner Leistungen, solange über den Umfang des Versicherungsschutzes keine falschen Vorstellungen erweckt werden (Palandt-Heinrichs a.a.O., § 307 Rn. 32; BGH NJW 2004, 2589).

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
    Bei dieser Betrachtung ist nämlich nicht lediglich auf die Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung, sondern auf den Gesamtvertrag abzustellen (BGHZ 106, 263; BGHZ 136, 27), der nicht nur für den Fall der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch und gerade für den Todesfall Versicherungsschutz gewährt.
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
    Die Inhaltskontrolle der Klausel, die, weil leistungsbeschränkend, nicht nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen ist (BGH VersR 2002, 1546; BGHZ 141, 137; 142, 103), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
    Die Inhaltskontrolle der Klausel, die, weil leistungsbeschränkend, nicht nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen ist (BGH VersR 2002, 1546; BGHZ 141, 137; 142, 103), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
    Die Inhaltskontrolle der Klausel, die, weil leistungsbeschränkend, nicht nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen ist (BGH VersR 2002, 1546; BGHZ 141, 137; 142, 103), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14

    Versicherungsfall Überschwemmung und Rückstau in der Elementarschadenversicherung

    Denn in die Abwägung mit einzubeziehen ist das Interesse der Beklagten als Versicherer und der Versichertengemeinschaft, dass ein möglichst fest umrissener Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken auf der Grundlage einer angemessenen und zuverlässigen Tarifkalkulation geboten wird (vgl. - freilich in anderem Zusammenhang - OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2007 - 19 U 57/07 - juris Tz. 13).
  • AG München, 12.06.2013 - 172 C 3451/13

    Reiserücktritt - nicht alles ist versichert

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks ist erst dann anzunehmen, wenn die Leistungseinschränkung den Vertrag so weit aushöhlt, dass er in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (vgl. BGHZ 137, 174, 176; OLG Karlsruhe, Urt. v.15.11.2007 - 19 U 57/07, r+s 2009, 516).

    Das Interesse des Versicherers, nur bei objektiv fassbaren, möglichst unproblematisch zu diagnostizierenden Erkrankungen zu leisten, schlägt sich in der, dem Versicherungsnehmer zu Gute kommenden Tarifkalkulation nieder und gewährleistet eine - mit vertretbarem Aufwand und zeitnah zu treffende - Entscheidung über die Versicherungsleistungen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2007,VersR 2008, 524; OLG Köln, Urt. v. 13.8.2010 - 20 U 43/10, r+s 2011, 217).

  • OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer

    Sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB Stand (OLG Karlsruhe MDR 2008, 267 mit zustimmender Anmerkung Rixecker ZfS 2008, 162).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2017 - 4 U 90/16

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses für psychische Erkrankungen bei einer

    Die Klausel dürfte schon deshalb nicht objektiv ungewöhnlich sein, da sie in anderen Versicherungszweigen seit geraumer Zeit Anwendung findet und für die Unfallversicherung höchstrichterlich (BGH NJW 2004, 2589) und für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung obergerichtlich (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. November 2007 - 19 U 57/07 -, Rn. 2 ff., juris; OLG Köln, Urteil vom 13. August 2010 - 20 U 43/10, I-20 U 43/10 -, Rn. 5 f., juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Juli 2013 - I-20 U 79/13, 20 U 79/13 -, Rn. 4 ff., juris) für wirksam erachtet worden ist, so dass sie für einem durchschnittlichen Kunden jedenfalls nicht völlig ungewöhnlich ist.
  • OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 79/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Leistungsausschlussklausel in der

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks ist deshalb erst dann anzunehmen, wenn die Leistungseinschränkung den Vertrag soweit aushöhlt, dass er in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524, Juris-Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel

    Die Wirksamkeit solcher den Leistungsumfang einschränkender Klauseln entspricht mittlerweile ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972; OLG Dresden, VersR 2010, 760; zur Zulässigkeit des Ausschlusses psychischer Erkrankungen: OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Köln, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10

    Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei

    Diese Klausel ist nach inzwischen ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09

    Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl.

    bb) Die Klausel, wonach der Versicherer nicht leistet, wenn der Versicherungsfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung verursacht ist, ist nach ständiger Rechtsprechung auch weder überraschend noch intransparent und hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12

    Vollstreckbarerklärung bzw. Aufhebung inländischen Schiedsspruchs

    Zwar wird diesbezüglich zum Teil eine andere Auffassung vertreten (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2008, 125), weil der Gläubiger seinen Antrag zurücknehmen könne und dann die Präklusion der Aufhebungsgründe drohe.
  • OLG München, 24.10.2017 - 25 U 2615/17

    Wirksamkeit der sog. Rennklausel in den "Besonderen Vereinbarungen" einer

    Überraschend ist eine Klausel grundsätzlich, wenn sie objektiv ungewöhnlich und im Rahmen der Erkenntnismöglichkeiten des durchschnittlichen Kunden nicht zu erwarten ist (Grüneberg in Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 305 c Rn .3,4; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2007 - Az. 19 U 57/07, r + s 2009, 516).
  • OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12

    Geltendmachung von Leistungen aus einer

  • OLG Frankfurt, 30.09.2010 - 26 Sch 6/10

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach der Schiedsgerichtsordnung der

  • LG Köln, 03.02.2010 - 23 O 291/07

    Vereinbarkeit des Ausschlusses der Leistungspflicht für einen wesentlichen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8601
OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08 (https://dejure.org/2008,8601)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.11.2008 - 20 W 46/08 (https://dejure.org/2008,8601)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. November 2008 - 20 W 46/08 (https://dejure.org/2008,8601)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 400; ZPO § 850 b Abs. 1 Nr. 1
    Aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können Ansprüche ausschließlich für den Todesfall wirksam abgetreten werden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 1; BGB § 400
    Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 621
  • r+s 2009, 516
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 27 U 118/05

    Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Abtretung,

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08
    Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich unpfändbar (vgl. aus jüngerer Zeit OLG Hamm, ZInsO 2006, 878, 879; OLG Karlsruhe, InVo 2002, 238;; OLG Köln, Beschl. v. 22. April 2008 - 20 W 8/08) und daher auch nicht abtretbar (§ 400 BGB).

    Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).

  • OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06

    Abtretungsverbot für den Anspruch aus einer mit einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08
    Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
  • OLG Jena, 19.05.2000 - 5 W 129/00

    Unwirksame Abtretung der Rechte aus kombinierter Lebens- und

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08
    Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
  • OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 148/95

    Abtretung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08
    Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01

    Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht in

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08
    Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich unpfändbar (vgl. aus jüngerer Zeit OLG Hamm, ZInsO 2006, 878, 879; OLG Karlsruhe, InVo 2002, 238;; OLG Köln, Beschl. v. 22. April 2008 - 20 W 8/08) und daher auch nicht abtretbar (§ 400 BGB).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.1995 - 5 U 69/94

    Abtretung und Kündigung bei Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08
    Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
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